Hessen hat als erstes Bundesland am 9. Oktober 2007 ein Gesetz ohne Ausnahmeregelungen für die nicht gewerbliche
Haltung gefährlicher Wildtiere erlassen. Das Verbot umfasst auch die Nachzucht und Abgabe dieser Tiergattungen an
Privatpersonen in Hessen. Mehr Informationen erhalten Sie (hier) Stand: 20.01.2009
|